Urkunden Beglaubigung durch Apostille
Begriffe im Kontext
Einwohnerwesen, Beglaubigung, Siegel, Unterschriftsbeglaubigung, Kopie
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.
Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Stammtext nicht veröffentlicht.