Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Nordrhein-Westfalen 99015007012000, 99015007012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015007012000, 99015007012000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Behinderung (Synonym), Vergünstigungen bei Einkommensbesteuerung (Synonym), Nachteilsausgleich (Synonym), besonderer Kündigungsschutz (Synonym), unentgeltliche Beförderung (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Schwerbehindertenausweis (Synonym), außergewöhnliche Gehbehinderung (Synonym), Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (Synonym), öffentliche Verkehrsmittel (Synonym), Mitnahme einer Begleitperson (Synonym), Blind (Synonym), Beförderung Bahn (Synonym), Gehörlos (Synonym), Vergünstigung (Synonym), Beförderung Bus (Synonym), Beeinträchtigung (Synonym), schwerbehindert (Synonym), Schwerbehindert (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

Volltext

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Schwerbehindertenausweis beantragen

- Behinderungsgrad mindestens 50 ist nachzuweisen

- Lichtbild/Passfoto ab 10. Lebensjahr notwendig

- es fallen keine Kosten an

- bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden

- zuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen: Kreise und kreisfreie Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden