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Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Sachsen-Anhalt 99012106007000, 99012106007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007000, 99012106007000

Leistungsbezeichnung

Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Befreiung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Abweichung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Ausnahme (Synonym), Bauen (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Hausbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Volltext

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Voraussetzungen

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

  1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
  2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
  4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

Kosten

Gebühr: 50€ - 500€
Für die Zulassung einer Ausnahme
Mehr erfahren
Gebühr: 50€ - 5.000€
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
Mehr erfahren

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Abweichungen, Befreiung und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen Zulassung
  • Detailliertere Informationen zu erfragen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
     

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden