Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sterbemonat (Synonym), Bestattung (Synonym), Versorgungsbezüge (Synonym), Pflegezulage (Synonym), Einkommensminderungen (Synonym), Kriegsopfer (Synonym), Sterbegeld (Synonym), Beschädigte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.06.2017
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
-
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )