Vorgesehen zum Löschen - Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Begriffe im Kontext
Kriegsopfer, Sterbegeld, Versorgungsbezüge, Sterbemonat, Beschädigte, Pflegezulage, Einkommensminderungen, Bestattung
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
09.06.2017
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
-
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )