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Kriegsopfer-Sterbegeld beantragen

Sachsen 99076009131000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076009131000

Leistungsbezeichnung

Kriegsopfer-Sterbegeld beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kriegsopfer-Sterbegeld beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

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SDG Informationsbereiche

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Teaser

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 37 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Volltext

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 37 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Stirbt eine beschädigte Person, erhalten die Angehörigen auf Antrag ein Sterbegeld in 3-facher Höhe der Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden. Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 531,00) geleistet

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Antragsformulare

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigte

Angehörige, die mit dem oder der Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft lebten.

Es gilt folgende Rangfolge:

  1. Ehegatte
  2. Lebenspartner
  3. Kinder
  4. Eltern
  5. Stiefeltern
  6. Pflegeeltern
  7. Enkel
  8. Großeltern
  9. Geschwister
  10. Geschwisterkinder

Lebte der oder die Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.

Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie können die Pflegezulage persönlich bei der Versorgungsbehörde beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei; Antragsformulare können Sie online abrufen, oder die zuständige Stelle stellt sie Ihnen zu.

Die Bescheinigung wird Ihnen im Anschluss zugestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden