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Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

Hamburg 99076009131000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076009131000

Leistungsbezeichnung

Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

Leistungsbezeichnung II

Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Versorgung für Kriegsopfer (Synonym), Beschädigte (Synonym), Tod (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.12.2022

Fachlich freigegeben durch

SI 535 - Kriegsopferversorgung

Handlungsgrundlage

§ 37 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__37.html

Teaser

Sie können Sterbegeld beantragen, wenn ein angehöriges Kriegsopfer verstorben ist.

Volltext

Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Auskunft basiert auf den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes, das inzwischen außer Kraft getreten ist. Gleichartige Leistungen werden nun auf Grundlage des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erbracht. In Kürze können wir Ihnen auch hierzu nähere Informationen geben. Bis dahin wenden Sie sich bei diesbezüglichen Anliegen an die am Ende dieser Seite aufgeführte Stelle.

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im für den Sterbemonat nach §§ 30 bis 33, 34 und 35 zustanden; Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:
  1. Ehegatte
  2. Lebenspartner
  3. Kinder
  4. Eltern
  5. Stiefeltern
  6. Pflegeeltern
  7. Enkel
  8. Großeltern
  9. Geschwister
  10. Geschwisterkinder
Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen. Senden Sie einen formlosen Antrag per Post oder auch per Mail an die zuständige Stelle. Sie erhalten danach einen Antragsvordruck zugesandt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mit dem ausgefüllten Antrag einreichen.

Bearbeitungsdauer

Das Sterbegeld wird auf Antrag in der Regel zeitnah ausgezahlt.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im für den Sterbemonat nach §§ 30 bis 33, 34 und 35 zustanden; Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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