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Baustellenvorankündigung

Sachsen 99006042261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006042261000

Leistungsbezeichnung

Baustellenvorankündigung

Leistungsbezeichnung II

Baustellenvorankündigung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

Volltext

Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Der Behörde sind spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Mindestangaben auf dem vorgeschriebenen Formblatt zu übermitteln.

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Achtung! Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am Bau tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Vorankündigung einer Baustelle"

Voraussetzungen

keine Angabe

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Rufen Sie das vorgeschriebene Formular online ab (siehe –> Onlineantrag oder Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und übermitteln Sie den unterschriebenen Ausdruck der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Vorlage der Vorankündigung: spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden