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Verbraucherbeschwerde zur Trinkwasserqualität

Sachsen 99003026058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003026058000

Leistungsbezeichnung

Verbraucherbeschwerde zur Trinkwasserqualität

Leistungsbezeichnung II

Verbraucherbeschwerde zur Trinkwasserqualität

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher* geliefert wird. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Volltext

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher* geliefert wird. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Hausinstallation verunreinigt werden. Für die Qualität der Hausinstallation und damit auch für deren Instandsetzung beziehungsweise Wartung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

      

Voraussetzungen

Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser

Kosten

  • Über eventuelle Kosten einer amtlichen Trinkwasseruntersuchung entscheidet das Gesundheitsamt.
  • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (ohne amtliche Beschwerde) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Stelle.

Verfahrensablauf

Anmelden eines Verdachts

  • Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen Stellen melden.
  • Geben Sie eine Beschreibung der Veränderung (Farbe, Geruch, Geschmack) ab.

Entnahme einer Probe

Auf Ihre Beschwerde hin kann gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer anlassbezogenen Analyse unterzogen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden