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Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen

Sachsen 99031014001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031014001000

Leistungsbezeichnung

Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

Volltext

Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

Grundsätzlich ist die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe sowohl Betrieben als auch Privatleuten verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Vorsorgenachweis
  • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
  • Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
  • Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
  • Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
  • Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie mit der zuständigen Stelle ab.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Sachkunde, Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen
  • betriebliche Ausstattung gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.

Kosten

EUR 210 bis 3.000

Verfahrensablauf

Die Zulassung als Fachbetrieb nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie über die Internetseite "Gefahrstoffe" der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen oder die Formular- und Download-Seite der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weiterführende Informationen).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeiten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zulassung ist für ganz Deutschland gültig.

Rechtsbehelf

­Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden