Sondernutzungserlaubnis für Städtische Veranstaltungsflächen für Open Airs beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Zu beachten sind die Sächsische Versammlungsstättenverordnung, die Gewerbeordnung bzw. das Sächsische Gaststättengesetz.
Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ist ein Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis
zur Durchführung einer einmaligen Veranstaltung im Bereich öffentlicher Grünflächen der Stadt Leipzig zu stellen.
Mit dem Antrag muss ein Lageplan und ggfs. eine Gewerbeerlaubnis übermittelt werden.
Es muss sich um eine nicht kommerzielle Veranstaltung handeln. Auf den Flächen ist eine maximale Personenanzahl zugelassen.
Sondernutzungsgebühren + Bearbeitungsgebühren + ggfs weitere Gebühren (Einfahrerlaubnis, Aufstellung Verkaufsstand und weiteres)
Nach Eingang des Antrages wird dieser geprüft (max. 10 Werktage Bearbeitungsdauer). Mit Erteilung der Genehmigung erhält der Veranstalter einen Vertrag, der die Sondernutzung mit Hinweisen und Auflagen erlaubt. Dieser Vertrag ist unterschrieben an das Amt für Stadtgrün und Gewässer zu übermitteln.
Veranstaltungen sollten mit großen Vorlauf angemeldet werden, um die Bevorzugung Einzelner zu vermeiden.
Die Hinweise und was auf den Flächen zu beachten ist, kann auf der genannten Webseite in den Flächensteckbriefen (PDF-Dokumente) nachgelesen werden.https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/parks-und-gruenanlagen/veranstaltungsflaechen