Bodenrichtwert Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Kauf, Miete und Pacht (2050100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 13 bis 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
§ 14 Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GutVO)
Bodenrichtwerte helfen bei der Beantwortung der Frage, wie hoch der Wert von Grund und Boden einer Fläche überschlägig ist.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte enthalten keine Wertanteile für Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen.
Die Bodenrichtwertkarte kann jederzeit kostenlos im Internet eingesehen werden.
Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft kann bei den zuständigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landkreisen, beim Regionalverband Saarbrücken und bei der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt werden, siehe dazu Leistung „Bodenrichtwert Auskunft / regional“.
Für fachliche Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des betroffenen Kreises.