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Schwerbehindertenausweis beantragen

Saarland 99015007012000, 99015007012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015007012000, 99015007012000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält

  • die einzelnen Behinderungen,
  • den Grad der Behinderung (GdB) und
  • ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).

Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • vorzeitiger Bezug von Altersrente
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
  • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
  • Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
  • Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
  • Rundfunkbeitragsermäßigung
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung

Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos
  • TBl - Taubblind
  • Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe

Erforderliche Unterlagen

  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel (in Kopie)
  • gegebenenfalls Vollmacht/Betreuerausweis (in Kopie)

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Eine formlose Beantragung ist möglich. Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schwerbehindertenausweis Ausstellung
  • Schwerbehindertenausweis wird nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ausgestellt
  • Schwerbehindertenausweis ist die Voraussetzung, um bestimmte zusätzliche Rechte in Anspruch nehmen zu können, um Nachteile auszugleichen, die durch die Behinderung bestehen
  • für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Passbild erforderlich
  • Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag ausgestellt

Formulare

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein