Abfallentsorgernummer beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 28 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV)
§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und ggf. für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
- Die Abfallentsorgernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen. Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben.
Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Weiterführende Information unter:
https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-ueber-die-nachweisfuehrung-bei-der-entsorgung-von-abfaellen/
- Abfallentsorgernummer Erteilung
- Vergabe von behördlichen Betriebsnummern für
Erzeuger:innen oder Entsorger:innen von Abfällen - Abfallrechtliche Betriebsnummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren und sind in unterschiedlichen Formularen einzutragen
- Vergabe von behördlichen Betriebsnummern für
- Antrag online
- Zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein