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Bodenrichtwertauskunft beantragen (kostenpflichtig, mit Schriftstück)

Saarland 99012109023002, 99012109023002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012109023002, 99012109023002

Leistungsbezeichnung

Bodenrichtwertauskunft beantragen (kostenpflichtig, mit Schriftstück)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

regional

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

Handlungsgrundlage

§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 13 bis 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
§ 14 Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GutVO)

Teaser

Bodenrichtwerte helfen bei der Beantwortung der Frage, wie hoch der Wert von Grund und Boden einer Fläche überschlägig ist.

Volltext

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte enthalten keine Wertanteile für Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Siehe Gutachterausschuss-Gebührenverordnung (GutGebVO), Anlage Gebührenverzeichnit

Verfahrensablauf

Eine schriftliche kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft ist bei den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die bei den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken eingerichtet sind, erhältlich.

Bearbeitungsdauer

Die kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft wird  Ihnen von dem jeweiligen Gutachterausschuss nach Bestellung zugesandt.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für fachliche Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des betroffenen Kreises.

Formulare

nicht vorhanden