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Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen

Baden-Württemberg 99031014001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031014001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
  • Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen die Gefährdung durch Asbest

Teaser

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Volltext

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:

  • Angaben zum antragstellenden Unternehmen und zur vertretungsberechtigten Person
  • Angaben zu unselbständigen Zweigniederlassungen
  • Angaben zu sachkundigen verantwortlichen Personen, inklusive Datum des Fortbildungslehrgangs
  • Angaben zu fachkundigen Personen für die Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Angaben zu befähigten Personen zur Bedienung, Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte
  • Anzahl weiterer Beschäftigter, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen
  • Angaben zu sonstigem Fachpersonal
  • Angaben zur sicherheitstechnischen Ausstattung
    • Geräte
    • Personenschleusen
    • Materialschleusen
    • Filteranlagen
    • Industriestaubsauger
    • Hochleistungsvakuumsauggeräte
    • Abwassersammelbehälter, Abwasserfilteranlagen
    • Unterdrucküberwachungs- und -registriergeräte
    • Niederdruckspritzgeräte
    • Atemschutz mit/ohne Gebläseunterstützung
    • Schutzkleidung
    • Einrichtungen zur Gerätereinigung
    • Verfestigungsanlagen
    • Sonstige Abfallbehandlungsanlagen
    • Kommunikationsgeräte
    • Pausen-/Bereitschaftsräume
    • Sanitäre Einrichtungen
  • Abfallentsorgung
  • Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung

Voraussetzungen

Für die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung im notwendigen Umfang

Kosten

2100 € bis 7000 €

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden