Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kriegsopfer (Synonym), Beschädigte (Synonym), Bestattung (Synonym), Sterbemonat (Synonym), Einkommensminderungen (Synonym), Pflegezulage (Synonym), Versorgungsbezüge (Synonym), Sterbegeld (Synonym)
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
09.09.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
-
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.
Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.