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Abfallentsorgernummer beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99001044001000, 99001044001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001044001000, 99001044001000

Leistungsbezeichnung

Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

eine Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Entsorger (Synonym), Entsorgungsnachweis (Synonym), Entsorgernummer (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Kennnummer (Synonym), Behördliche Betriebsnummer (Synonym), Abfallentsorgernummer (Synonym), Abfall (Synonym), Begleitschein (Synonym), Abfallrechtliche Betriebsnummer (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Entsorgung (Synonym), Abfälle (Synonym), Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), Abfallentsorger (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym), Übernahmeschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Volltext

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Entsorgernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.

Erforderliche Unterlagen

Einige zuständige Behörden verlangen Kopien der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges. Diese können Sie ggf. als PDF-Datei hochladen.

Voraussetzungen

Abfallentsorgernummern können nur für bereits genehmigte Abfallentsorgungsanlagen vergeben werden. 

Kosten

Gebühr: 25€ - 250€ Mehr erfahren

Für die Erteilung einer Entsorgernummer fallen gemäß Gebührenziffer 313.14 der Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V) Gebühren in Höhe von maximal EUR 250,00 an.

Der Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung gibt detaillierte Hinweise zur Gebührenberechnung und Gebührenhöhen. Der Erlass ist auf der Homepage des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorgerin von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abfallentsorgernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
  • Abfallentsorgernummer  identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder
  • In Mecklenburg-Vorpommern werden Entsorgernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja