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Landpachtverträge, Anzeige

Thüringen 99078021261000, 99078021261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078021261000, 99078021261000

Leistungsbezeichnung

Landpachtverträge, Anzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verpachtung (Synonym), Pachtpreis (Synonym), landwirtschaftliche Flächen (Synonym), Pacht (Synonym), Pachtflächen (Synonym), Landpachtvertrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Volltext

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

Erforderliche Unterlagen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden

Frist

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Ansprechstelle ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur. Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Zweigstellen

Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)

Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)

Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur

Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.

Zweigstellen

Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)

Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)

Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)

Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)

Formulare

nicht vorhanden

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