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Wein - Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung

Thüringen 99160016261000, 99160016261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160016261000, 99160016261000

Leistungsbezeichnung

Wein - Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Wein (Synonym), Erntemeldung (Synonym), Traubenernte (Synonym), Meldung (Synonym), Weinerzeugung (Synonym), Weinbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie oder Ihr Betrieb Trauben zur Weinerzeugung geerntet haben, müssen Sie die Erntemenge bei der zuständigen Behörde melden.
 

Volltext

Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) in Weißenfels die Erntemengen nach Gemarkungen, Rebsorte und Qualitätsstufen. Außerdem müssen die an andere Betriebe abgegebenen Mengen ebenfalls gemeldet werden.
Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarertrages geprüft.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

-    Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die Trauben von Rebflächen ab 1000 m² ernten
-    Meldepflichtig sind auch diejenigen Erzeuger, die unabhängig von der Größe der Rebflächen, Trauben bzw. Most an andere abgeben oder vermarkten. 
-    Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften und Traubenerzeuger, die ihre gesamte Ernte selbst verarbeiten oder auf ihre Rechnung verarbeiten lassen.
 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre geernteten Traubenmengen an die zuständige Behörde. Nur bei Unklarheiten wird sich die Behörde bei Ihnen melden.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 15. Januar des Folgejahres.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.  

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
  • alle natürlichen und juristischen Personen sowie deren Zusammenschlüsse sind verpflichtet, die Traubenerntemenge bzw. Weinerzeugungsmenge zu melden
  • jährliche Meldung bis 15.01. des Folgejahres
  • zuständig: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Ansprechpunkt

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein