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Abweichende Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe beantragen

Thüringen 99006005017000, 99006005017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006005017000, 99006005017000

Leistungsbezeichnung

Abweichende Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abweichende längere Arbeitszeit (Synonym), Arbeitszeit (Synonym), Längere tägliche Arbeitszeit (Synonym), Saison- und Kampagenbetrieb (Synonym), 12 Stundenschichten (Synonym), Längere Arbeitszeit (Synonym), Abweichende tägliche Arbeitszeit (Synonym), Saisonbetrieb (Synonym), Kampagne (Synonym), Kampagnebetrieb (Synonym), Saison (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten in Bezug auf UEberstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Ausnahmen zur Abweichung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagneberiebe müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

Volltext

Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

Sie können für die Zeit der Saison oder Kampagne eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen Saison- und Kampagnebetrieb handelt. Die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Beantragungszeitraum
  • Gründe für die Beantragung
  • Anzahl der Arbeitnehmer
  • Betroffene Arbeitsplätze/Tätigkeiten
  • Vor- und Nachteile des geplanten Schichtsystems
  • Tarifvertrag (falls vorhanden)
  • Arbeitszeitvereinbarungen
  • Ruhepausenverteilung
  • Ruhezeit
  • Schichtplan
  • Nachweis über den Ausgleich der verlängerten Arbeitszeiten
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Stellungnahme Betriebsärztin/-arzt
  • Stellungnahme Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Stellungnahme Betriebs- oder Personalrat (falls vorhanden)

Voraussetzungen

  • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. Die Beantragung ist nur für Saison- und Kampagnebetriebe in der Saison oder Kampagnen möglich.
  • Sie müssen ein Nachweis erbringen, dass die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Belastung durch:
    • Lage und Dauer der Arbeitszeit,
    • besondere Formen der Arbeitszeit (zum Beispiel Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf),
    • Gefährdungen mit Zeitbezug zum Beispiel durch schwere körperliche Arbeiten,
    • Lärm, Gefahrstoffe, Strahlung und
    • gegebenenfalls Sonn- und Feiertagsarbeit beziehungsweise die ausreichende Kompensation durch Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zu bewerten und das Ergebnis der Bewertung zu dokumentieren.
  • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin.
  • Die Ruhepausen und die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Kosten

Gebühr: 80€ - 2.500€

Verfahrensablauf

Eine Bewilligung für eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne können Sie schriftlich oder online beantragen.

Sie können die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen:

  • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
  • Senden Sie Ihren Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt, erhalten Sie einen zustimmenden Bescheid.
  • Erst danach darf eine von den Vorschriften abweichende Beschäftigung erfolgen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.

Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden den Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Eine Ausnahme wird nur für einen befristeten Zeitraum erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Information, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit Bewilligung
  • Ausnahmebewilligungen einer abweichenden längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne.
  • Eine Ausnahme für eine Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer längeren täglichen Arbeitszeit von maximal 12 Stunden kann durch die zuständige Stelle bewilligt werden.
  • Die Ausnahme wird befristet erteilt.
  • Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.
  • Voraussetzungen:
    • Antrag nur durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber stellbar. 
    • Die Beantragung ist nur für Saison- und Kampagneberiebe für die Zeit der Saison oder Kampagne möglich.
    • Es muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein Saison- und Kampagnebetrieb handelt.
    • Begründung zum Zeitraum.
    • Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.
    • Die tägliche längere Arbeitszeit muss Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sein.
    • Stellungnahme des Betriebs- oder Personalrats (falls vorhanden)
    • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin
  • Zuständig: Regionalinspektion Mittelthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden