Eine Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- Einzahlung tätigen
- Limit ändern
- Spieler AKTIV setzen
- Spieler anlegen
- Spieler INAKTIV setzen
- Spieler löschen
- Spielerdaten ändern
- SpielerID ändern
- SpielerID finden
Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
- Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem Entgegennahme
- Jede Person kann Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien geben.
- Online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
- Keine Beschwerde über Spieleanbieter die anderweitig und bilateral geklärt werden könnte
- zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.