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Schwerbehindertenausweis beantragen

Thüringen 99015007012000, 99015007012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015007012000, 99015007012000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehinderung (Synonym), Schwerbehindertenantragstellung (Synonym), Handicap (Synonym), Schwerbehindertenausweis (Synonym), SB-Ausweis (Synonym), Behinderung (Synonym), Schwerbehinderte (Synonym), Beeinträchtigung (Synonym), Grad der Behinderung (Synonym), schwerbehindert (Synonym), Behinderungsgrad, Behinderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Volltext

Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
    • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

Voraussetzungen

Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
  • Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
  • Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schwerbehindertenausweis Ausstellung
  • Wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, dann kann die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragt werden.
  • Es sind bestimmte Unterlagen einzureichen.
  • Zuständig: Landratsamt bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden