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Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

Thüringen 99400078017000, 99400078017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400078017000, 99400078017000

Leistungsbezeichnung

Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Stadtumbau (Synonym), Stadterneuerung (Synonym), Wohnungsbauförderung (Synonym), Miete (Synonym), Stadtsanierung (Synonym), wohnen (Synonym), Stadtentwicklung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für die Modernisierung von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  

Erforderliche Unterlagen

Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der  Wohnflächenverordnung (WoFlV), Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne.

Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende November für das Folgejahr entgegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen von Mietwohnungen Bewilligung
  • Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  
  • Benötigte Unterlagen u. a.:
    • Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
    • Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne
    • Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle
  • Programmanmeldungen nimmt die zuständige Stelle bis Ende November für das Folgejahr entgegen.
  • zuständig: Thüringer Aufbaubank

Ansprechpunkt

Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Im Rahmen der Übergangsbestimmung nach Nummer 15 der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" sowie der Abwicklung der nach ISSP und ThürModR-Mietwohnungen bewilligten Vorhaben sind die entsprechenden Formulare nach diesen Richtlinien zu verwenden.