Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
anmelden (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnung (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.06.2022
Fachlich freigegeben durch
MdI
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.