Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.