Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Rheinland-Pfalz 99115005104001, 99115005104001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104001, 99115005104001

Leistungsbezeichnung

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leistungsbezeichnung II

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

anmelden (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnung (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

als Hauptwohnsitz

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2022

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Formulare

nicht vorhanden