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Abfallentsorgernummer beantragen

Rheinland-Pfalz 99001044001000, 99001044001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001044001000, 99001044001000

Leistungsbezeichnung

Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Abfallrechtliche Betriebsnummer (Synonym), Entsorger (Synonym), Behördliche Betriebsnummer (Synonym), Abfallentsorgernummer (Synonym), Abfallentsorger (Synonym), Kennnummer (Synonym), Übernahmeschein (Synonym), Entsorgernummer (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Abfall (Synonym), Entsorgung (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Abfälle (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Entsorgungsnachweis (Synonym), Begleitschein (Synonym), Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Volltext

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Bei Erzeugernummern handelt es sich um die betriebsbezogene Kennnummern,. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen vergeben. Sie erhalten die Nummer durch die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.

50 – 200 €

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Werktage

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abfallentsorgernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
  • Abfallentsorgernummer  identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)

Formulare

  • Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein