Schwerbehindertenausweis Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schwerbehindertenausweis Änderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.02.2015
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Wesentliche Änderungen müssen mitgeteilt werden und führen zur Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.