Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen beginnen? Informieren Sie sich hier.
Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie vier Pflichtstationen und eine Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.
- Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Kopie der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original oder in beglaubigter Ausfertigung
- bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
- ggf. Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart „O“)
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
- In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist erhalten Sie nach zwei Wochen Nachricht. Bei einer Ablehnung könnten Sie im weiteren Verlauf ein weiteres Angebot bekommen, falls Ihnen vorgehende Bewerberinnen und Bewerber das Angebot abgelehnt haben.
- Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
- Vorbereitungsdienst kann nach bestandenem ersten juristischen Examen begonnen werden
- Bewerbung muss bei dem Oberlandesgericht eingereicht werden, in dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst durchgeführt werden soll
- Vorbereitungsdienst (auch Rechtsreferendariat genannt) dauert zwei Jahre
- Endet mit dem zweiten juristischen Examen
- Zuständig in Niedersachsen: die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg