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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Niedersachsen 99019061007000, 99019061007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019061007000, 99019061007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Niedersachsen (Synonym), Beantragung juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), Antragsformular juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), Juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), Oldenburg (Synonym), Braunschweig (Synonym), Zulassung juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), Rechtsreferendariat (Synonym), Referendariat (Synonym), Celle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen beginnen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie vier Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre.

Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original oder in beglaubigter Ausfertigung
  • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
  • ggf. Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
  • Führungszeugnis (Belegart „O“)

Voraussetzungen

Sie haben das erste juristische Examen bestanden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

  • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
  • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
  • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

Bearbeitungsdauer

Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist erhalten Sie nach zwei Wochen Nachricht. Bei einer Ablehnung könnten Sie im weiteren Verlauf ein weiteres Angebot bekommen, falls Ihnen vorgehende Bewerberinnen und Bewerber das Angebot abgelehnt haben.

Frist

Antragsfrist: 2 - 5 Monat(e)
Die Einstellungen erfolgen zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung kann frühestens 5 Monate und muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
  • Vorbereitungsdienst kann nach bestandenem ersten juristischen Examen begonnen werden
  • Bewerbung muss bei dem Oberlandesgericht eingereicht werden, in dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst durchgeführt werden soll
  • Vorbereitungsdienst (auch Rechtsreferendariat genannt) dauert zwei Jahre
  • Endet mit dem zweiten juristischen Examen
  • Zuständig in Niedersachsen: die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg

Ansprechpunkt

Zuständig sind die drei Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg.

Zuständige Stelle

Formulare