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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn

Niedersachsen 99012011023000, 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000, 99012011023000

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn (Synonym), Baugrundstück (Synonym), Baumaßnahme (Synonym), Neubau (Synonym), Bauverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

Verrichtungsdetail

für Nachbarn

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauen und Wohnen (1050000)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2019

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Teaser

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

Volltext

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
  • Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einsehen.
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Formulare

nicht vorhanden