Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bauen und Wohnen (1050000)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Bauplanung (2050400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.
So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.
In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.
- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einsehen.
- Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.