Schwerbehindertenausweis Ausstellung
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Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) beantragen.
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- vorzeitiger Bezug von Altersrente
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
- Gewährung von Blindengeld
- Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- BL – Blind
- GL – Gehörlos
- TBL - Taubblind
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.
Haben Sie einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt und haben Sie einen Bescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten, beantragen Sie formlos die Ausstellung eines Ausweises und übersenden Sie unter Angabe des Geschäftszeichens ein Passfoto.
abhängig vom Einzelfall, die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Antragsbearbeitung beträgt 3 Monate
Bei Vorlage des Passbildes und des Bescheides mit einem GdB von mindestens 50 dauert die Ausstellung des Ausweises nur wenige Tage.
Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
- Schwerbehindertenausweis Ausstellung
- Schwerbehindertenausweis wird nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ausgestellt
- Schwerbehindertenausweis ist die Voraussetzung, um bestimmte zusätzliche Rechte in Anspruch nehmen zu können, um Nachteile auszugleichen, die durch die Behinderung bestehen
- für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein Passbild erforderlich
- Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag ausgestellt
- zuständig: Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
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03048 Cottbus
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Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15.00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Fahrstuhl: ja
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
formlos möglich