Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Abfallentsorgernummer beantragen

Brandenburg 99001044001000, 99001044001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001044001000, 99001044001000

Leistungsbezeichnung

Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abfallentsorgernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Abfälle (Synonym), Begleitschein (Synonym), Übernahmeschein (Synonym), Entsorgungsnachweis (Synonym), Abfall (Synonym), Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), Abfallrechtliche Betriebsnummer (Synonym), Behördliche Betriebsnummer (Synonym), Abfallentsorgernummer (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym), Entsorgernummer (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Entsorgung (Synonym), Abfallentsorger (Synonym), Entsorger (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Kennnummer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Volltext

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

  • Formloser Antrag mit Kontaktdaten
  • Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage

Voraussetzungen

Land Brandenburg:

genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage

positives Votum der Überwachungsbehörde

Kosten

Land Brandenburg:

Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.

Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid

Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

ca. 2 Wochen

Frist

Land Brandenburg:

keine

Hinweise

Land Brandenburg:

Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Nur im Bescheid

Kurztext

  • Abfallentsorgernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
  • Abfallentsorgernummer  identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

Ansprechpunkt

Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring

Zuständige Stelle

SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

Formulare

Land Brandenburg:

per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief