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zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

Brandenburg 99019057007000, 99019057007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019057007000, 99019057007000

Leistungsbezeichnung

zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

§§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

§ 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Erforderliche Unterlagen

Antrag

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.

Frist

Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Salzburger Straße 21 - 25

10825 Berlin

Formulare

nicht vorhanden