Schwerbehindertenausweis
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Begriffe im Kontext
Schwerbehinderung (Schlagwort), schwerbehindert (Schlagwort), Ausweisverlängerung (Schlagwort), Ausweisänderung (Schlagwort), Ausweisneuausstellung (Schlagwort), Schwerbehindertenausweis (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Handycap (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Merkzeichen (Schlagwort), Lichtbild (Schlagwort), Passbild (Schlagwort), Foto (Schlagwort)
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Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie viele Vorteile nutzen, zum Beispiel
Mehr zu den Vorteilen erfahren Sie in der Broschüre „Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung" zu den Nachteilsausgleichen im Schwerbehindertenrecht (unter "Weiterführende Informationen").
- besonderer Kündigungsschutz als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer.
- wenn er nicht mehr gültig ist,
- wenn sich Ihr Grad der Behinderung oder /und die Merkzeichen geändert haben.
Mehr zu den Vorteilen erfahren Sie in der Broschüre „Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung" zu den Nachteilsausgleichen im Schwerbehindertenrecht (unter "Weiterführende Informationen").
- Aktuelles Lichtbild
Für Kinder ist das Lichtbild erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich. Es muss nicht biometrisch sein. Das Lichtbild ist auch erforderlich, wenn Sie den Ausweis ändern oder verlängern lassen wollen. Es gibt drei Möglichkeiten, Ihr Lichtbild an das Versorgungsamt zu senden:
- Online: unter "Formulare"
- Per E-Mail in den Formaten JPG, PNG, BMP
- Per Post an die Postanschrift des Versorgungsamtes
- Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments.
Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen wir eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel, zum Beispiel von Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Aufenthaltsgestattung. - Vollmacht
Wenn eine andere Person für Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten soll, muss diese Person eine schriftliche Vollmacht einreichen.
- Bescheid über einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr
Sie haben einen Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr bekommen. - Bei Bescheiden aus einem anderen Bundesland
Wenn Ihre Schwerbehinderten-Akte dem Versorgungsamt in Berlin vorliegt, kann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Wenn nicht, informieren Sie bitte das andere Versorgungsamt, dass es Ihre Akte nach Berlin abgibt. - Änderungen beim Grad der Behinderung, den Merkzeichen oder der Gültigkeit
Wenn bei Ihnen ein neuer Grad der Behinderung oder andere Merkzeichen festgestellt werden oder die Gültigkeit abläuft, wird ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Das Gleiche gilt, wenn sich Ihr Name ändert. - Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.