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Schwerbehindertenausweis

Berlin 99015007012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015007012000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehindertenausweis

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehindertenausweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehinderung (Schlagwort), schwerbehindert (Schlagwort), Ausweisverlängerung (Schlagwort), Ausweisänderung (Schlagwort), Ausweisneuausstellung (Schlagwort), Schwerbehindertenausweis (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Handycap (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Merkzeichen (Schlagwort), Lichtbild (Schlagwort), Passbild (Schlagwort), Foto (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie viele Vorteile nutzen, zum Beispiel
  • besonderer Kündigungsschutz als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub
  • Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer.
Falls Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis haben, können Sie ihn ändern lassen
  • wenn er nicht mehr gültig ist,
  • wenn sich Ihr Grad der Behinderung oder /und die Merkzeichen geändert haben.
In beiden Fällen bekommen Sie einen neuen Ausweis.

Mehr zu den Vorteilen erfahren Sie in der Broschüre „Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung" zu den Nachteilsausgleichen im Schwerbehindertenrecht (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles Lichtbild
    Für Kinder ist das Lichtbild erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich. Es muss nicht biometrisch sein. Das Lichtbild ist auch erforderlich, wenn Sie den Ausweis ändern oder verlängern lassen wollen. Es gibt drei Möglichkeiten, Ihr Lichtbild an das Versorgungsamt zu senden:
    • Online: unter "Formulare"
    • Per E-Mail in den Formaten JPG, PNG, BMP
    • Per Post an die Postanschrift des Versorgungsamtes
  • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments.
    Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen wir eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel, zum Beispiel von Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Aufenthaltsgestattung.
  • Vollmacht
    Wenn eine andere Person für Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten soll, muss diese Person eine schriftliche Vollmacht einreichen.

Voraussetzungen

  • Bescheid über einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr
    Sie haben einen Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr bekommen.
  • Bei Bescheiden aus einem anderen Bundesland
    Wenn Ihre Schwerbehinderten-Akte dem Versorgungsamt in Berlin vorliegt, kann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
    Wenn nicht, informieren Sie bitte das andere Versorgungsamt, dass es Ihre Akte nach Berlin abgibt.
  • Änderungen beim Grad der Behinderung, den Merkzeichen oder der Gültigkeit
    Wenn bei Ihnen ein neuer Grad der Behinderung oder andere Merkzeichen festgestellt werden oder die Gültigkeit abläuft, wird ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
    Das Gleiche gilt, wenn sich Ihr Name ändert.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen, nachdem das Lichtbild eingegangen ist.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal