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Infektionskrankheiten melden - für Gemeinschaftseinrichtungen

Berlin 99003105261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003105261000

Leistungsbezeichnung

Infektionskrankheiten melden - für Gemeinschaftseinrichtungen

Leistungsbezeichnung II

Infektionskrankheiten melden - für Gemeinschaftseinrichtungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

IfSG (Schlagwort), Infektionsschutzgesetz (Schlagwort), meldepflichtige Erkrankung (Schlagwort), Meldung (Schlagwort), SurvNet (Schlagwort), Demis (Schlagwort), Labor (Schlagwort), Mikrobiologie (Schlagwort), Infektionskrankheit (Schlagwort), Surveillance (Schlagwort), Robert Koch-Institut (Schlagwort), LAGeSo (Schlagwort), Gesundheitsamt (Schlagwort), Meldepflicht (Schlagwort), Infektion (Schlagwort), IfSG-MeldepflchtV (Schlagwort), Meldeschema (Schlagwort), Botulismus (Schlagwort), Cholera (Schlagwort), Diphtherie (Schlagwort), enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (Schlagwort), humane spongiforme Enzephalopathie (Schlagwort), HUS (Schlagwort), Masern (Schlagwort), Meningokokken-Meningitis (Schlagwort), Milzbrand (Schlagwort), Pest (Schlagwort), Poliomyelitis (Schlagwort), Sepsis (Schlagwort), virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Schlagwort), Virushepatitis (Schlagwort), Corona (Schlagwort), Covid-19 (Schlagwort), Krankheit (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Benachrichtigungspflicht für die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen
Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder betreut werden, müssen das Gesundheitsamt beim Auftreten bestimmter Infektionskrankheiten benachrichtigen. Solche Einrichtungen sind insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager. Die entsprechenden Infektionserkrankungen und Ereignisse sind im § 34 des Infektionsschutzgesetzes aufgelistet. Eine Benachrichtigung muss unverzüglich erfolgen, nachdem die Einrichtung von solch einer Erkrankung erfahren hat. Die Benachrichtigung muss bestimmte Informationen beinhalten, unter anderem auch personenbezogene Daten. Wir empfehlen die Verwendung des unten angeführten Formulars.

Mitteilungspflicht für Erziehungsberechtigte und Beschäftigte
Erziehungsberechtigte von Kindern und Beschäftigte der Einrichtungen müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich informieren, wenn bei Ihnen eine nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Infektionskrankheit auftritt.

Maßnahmen des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt berät die betroffenen Einrichtungen und Personen. Bei bestimmten Erkrankungen weist das Gesundheitsamt auf das gesetzlich bestehende Beschäftigungsverbot beziehungsweise Teilnahmeverbot hin. Gegebenenfalls leitet das Gesundheitsamt Maßnahmen ein, die die Weiterverbreitung der Krankheit verhindern sollen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall über Ausnahmen von einem Verbot entscheiden.


Ein Beschäftigungsverbot oder ein Teilnahmeverbot besteht so lange wie eine Weiterverbreitung möglich ist. Für manche Erkrankungen wird vom Gesundheitsamt eine Dauer festgelegt. Die Berliner Gesundheitsämter empfehlen den Einrichtungen nur in bestimmten Fällen auf ein ärztliches Attest zu bestehen. Zum Beispiel wenn viele Personen gleichzeitig erkrankt sind oder eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt. Bei den Infektionskrankheiten Krätze, ansteckender Borkenflechte und Tuberkulose empfiehlt das Robert Koch-Institut in jedem Fall ein ärztliches Attest zu verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Voraussetzungen

  • Meldepflichtige Person
    Beschäftigte, Betreute und Leiter von Berliner Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder betreut werden.
  • Meldepflichtiges Ereignis
    Es muss eine meldepflichtige Infektionskrankheiten oder ein meldepflichtiges Ereignisse nach § 34 Infektionsschutzgesetz aufgetreten sein.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Benachrichtigung nach § 34 IfSG