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Meldung über übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Entgegennahme

Baustein Leistungen 99003105261000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99003105261000

Leistungsbezeichnung

Meldung über übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Übertragbare Erkrankung oder Verdacht auf übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen melden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Diphtherie, Mumps, Orthopockenviren, Meningokokken-Infektion, Cholera, Keuchhusten, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Läuse, Röteln, Scharlach, ansteckende Borkenflechte, Paratyphus, Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtung, Impetigo contagiosa, Krätze, Streptococcus pyogenes Infektionen, enterohämorrhagische E coli, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Typhus abdominalis, Skabies, Pest, Masern, Windpocken, Shigellose, Pediculus humanus capitis, Pedikulose, Typ b-Meningitis, Poliomyelitis, Verlausung, Enteritis, Haemophilus influenzae, Virushepatitis A oder E, Kopflaus, EHEC

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (individuell, 003)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine übertragbare Erkrankung in Ihrer Gemeinschaftseinrichtung besteht, müssen Sie das melden.

Volltext

Als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung wie zum Beispiel

  • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
  • die erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
  • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
  • Heime und
  • Ferienlager

sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass mitarbeitende oder in der Einrichtung betreute Personen an übertragbaren Infektionen erkrankt sind.

Folgende Erkrankungen gehören dazu:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Verlausung.

Betroffene Mitarbeitende dürfen dort keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

Dies gilt ebenfalls für betreute Personen, die bis zu dem ärztlichen Urteil die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.

Erforderliche Unterlagen

Im Fall von Kopfläusen:

  • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
  • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

Voraussetzungen

Es besteht der Verdacht, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Verlausung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie befürchten, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt, benachrichtigen Sie unverzüglich die zuständige Behörde:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken
  • Verlausung.

Sie nennen die Erkrankung und geben die Daten der betroffenen Person an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie benachrichtigen die Behörde unverzüglich.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bei Verdacht auf bestimmte Erkrankungen benachrichtigen Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich die zuständige Behörde
    • Cholera
    • Diphtherie
    • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
    • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
    • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
    • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
    • Keuchhusten
    • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
    • Masern
    • Meningokokken-Infektion
    • Mumps
    • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
    • Paratyphus
    • Pest
    • Poliomyelitis
    • Röteln
    • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
    • Shigellose
    • Skabies (Krätze)
    • Typhus abdominalis
    • Virushepatitis A oder E
    • Windpocken
    • Verlausung. 
  • Gemeinschaftseinrichtungen sind
    • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
    • die erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
    • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
    • Heime und
    • Ferienlager.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden