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Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

Hamburg 99003105261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003105261000

Leistungsbezeichnung

Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

Leistungsbezeichnung II

Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Läuse in Schulen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Teaser

Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

Volltext

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
 
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts

Erforderliche Unterlagen

  • Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall 
  • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

Voraussetzungen

Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
  • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
  • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
 

Hinweise


 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kopflausbefall in der Schule  Benachrichtigung
  • Eltern: Kopflausbefall unverzüglich der Schule melden.
  • Leitung der Gemeinschaftseinrichtung: Kopflausbefall unverzüglich dem Gesundheitsamt melden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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