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Apostillen für das Ausland

Hamburg 99014002035001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002035001

Leistungsbezeichnung

Apostillen für das Ausland

Leistungsbezeichnung II

Apostillen für das Ausland beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beglaubigungen für das Ausland (Synonym), Auslandsbeglaubigungen (Synonym), Vorbeglaubigungen (Synonym), Überbeglaubigung (Synonym), Zwischenbeglaubigung (Synonym), Libyen-Stempel (Synonym), Arabisierter Stempel (Synonym), Legalisation (Synonym), Apostille (Synonym), Legalisierung (Synonym), Haager Apostille (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41

§ 33 (1) Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VwVfGHAV8P33

Haager Apostille Übereinkommen - Staatenliste
https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/2570832

Teaser

Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.

Volltext

Wenn Sie eine deutsche Urkunde (zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder ein Zeugnis) im Ausland verwenden möchten, kann die ausländische Behörde eine Echtheitsbestätigung verlangen. Dies kann durch eine Apostille oder Vorbeglaubigung (mit anschließender Legalisation) erfolgen.
Beglaubigt wird:

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft oder Rolle, in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Sie können Termine für die folgenden Dienste vereinbaren:
 

Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport:

  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden oder Dokumente, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden
    • für 1 bis 3 Dokumente
    • für 4 bis 6 Dokumente
    • ab 7 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Abschriften (Kopie) einer Urkunde oder eines Dokumentes, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden
    • für 1 bis 2 Dokumente
    • für 3 bis 4 Dokumente
    • ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)
  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Übersetzungen eines in Hamburg vereidigten Dolmetschers
    • für 1 bis 2 Dokumente
    • für 3 bis 4 Dokumente
    • ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente)

 
Amtsgericht Hamburg:

  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Beglaubigung) für Urkunden oder Dokumente der Hamburger Amtsgerichte, wie Gerichtsentscheidungen (zum Beispiel Scheidungsbeschluss, Versäumnisurteil, Adoptionsbeschluss, Erbscheinausfertigung und weitere)

 
Landgericht Hamburg:

  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden und Dokumente des Landgerichts Hamburg und für privatrechtliche Dokumente (wie Vollmachten), die zuvor von einem Hamburger Notariat beglaubigt worden sind

Erforderliche Unterlagen

Im Terminvorspracheverfahren:

  • Terminbuchungsnachweis
  • Ausweisdokument
  • Ihr Original Dokument ohne Zweckbindung, dies Sie zur Vorabprüfung per E-Mail an uns versandt haben.
  • EC Karte oder Bargeld

Im Verfahren per Post:

Adressieren an:

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
 

Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:

  • Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
  • Ihre Anschrift
  • E-Mail und Telefonnummer
  • Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
  • Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.

Weitere Hinweise:

  • Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
  • Bei einer  Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt. 

Voraussetzungen

  • Sie benötigen die Echtheitsbestätigung für ein behördliches Dokument der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zum Beispiel Standesamt, Hamburg Service vor Ort (ehemals Kundenzentrum), Finanzamt oder eine staatliche anerkannte Schule Hamburgs.
  • Ihr Dokument wurde nicht zu einem bestimmten Zweck ausgestellt, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Aufdruck auf der Urkunde).
  • Ihr Dokument wurde von einer berechtigten Person der Freien und Hansestadt Hamburg unterschrieben. 
  • Die unterzeichnende Person der Freien und Hansestadt Hamburg ist der zuständigen Stelle bekannt.
  • Sie haben Ihr Anliegen vorab mit der zuständigen Stelle geklärt zum Beispiel per Mail.

Kosten

Gebühren bei Terminvorsprache:
  • 14,50 € je Apostille 
  • 9,50 € je Vorbeglaubigung
  • 5 € Übersetzerstempel
  • 6 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - je 1. Seite des Dokumentes
  • 1 € Abschriftsbeglaubigung/Amtliche Beglaubigung - ab der 2. Seite jeden Dokumentes
  • 0,60 €  Kopien - ab der 1. Seite  bis zur 10. Seite
  • 0,30 € Kopien - ab der 11. Seite
 
Abweichende Gebühren im Postverfahren
  • 35,50 € je Apostille
  • 30,50 € je Vorbeglaubigung

Verfahrensablauf

  • Sie buchen einen Termin.
  • Sie senden eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, das Bestimmungsland der Urkunde (zum Beispiel Russland), sowie dem Datum und der Uhrzeit Ihres Termins an die zuständige Stelle. Fügen Sie ein Foto oder einen Scan des Dokuments bei, für das Sie eine Echtheitsbestätigung benötigen.
  • Sie erscheinen zum Termin.
  • Sie geben die Dokumente zur Echtheitsbestätigung ab und zeigen gegebenenfalls die Originale vor.
  • Wenn Sie eine Echtheitsbestätigung für mehr als 7 Originaldokumente (beziehungswiese für mehr als 5 Kopien) benötigen, können Sie die Dokumente nur abgeben. Sie erhalten einen separaten Abholtermin für die beglaubigten Dokumente.
  • Die zuständige Stelle prüft die Echtheit Ihrer Dokumente beziehungsweise der Unterschriften.
  • Die zuständige Stelle bringt das Siegel zur Echtheitsbestätigung an Ihren Dokumenten an.
  • Sie zahlen die Gebühren in der Regel mit EC- oder Kreditkarte. In Ausnahmefällen können Sie mit Bargeld bezahlen.
  • Sie erhalten Ihre Dokumente mit der Echtheitsbestätigung zurück.
 
Sie können die Echtheitsbestätigung Ihrer Dokumente für das Ausland auch postalisch beantragen.
  • Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, können Sie zur Vorabprüfung einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente per Email an die zuständige Stelle senden. Geben Sie in Ihrer Email an, dass sich Ihr Original-Dokument auf dem Postweg befindet und Sie keinen Termin wüschen.
  • Sie senden Ihr Anliegen und die erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle.
  • Machen Sie in Ihrem Anschreiben folgende Angaben:
    • Bestimmungsland der Urkunde (zum Beispiel Russland)
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Email-Adresse und Telefonnummer
  •  Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Wenn die Gebühren 100,00 Euro oder mehr betragen, müssen Sie sie vorab bezahlen.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie die Gebühren vorab bezahlen.
  • Sobald die Zahlung bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, erhalten Sie Ihre Dokumente zurück.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Echtheitsbestätigung in der Regel für bis zu sechs Dokumente sofort.
 
Echtheitsbestätigungen für mehr als 6 Dokumente erhalten Sie 3 bis 4 Werktage später. Sie erhalten einen separaten Abholtermin.
 
Wenn Sie die Echtheitsbestätigung postalisch beantragen, erhalten Sie Ihre bearbeiteten Dokumente in der Regel 10 Werktage, nachdem sie vollständig bei der zuständigen Stelle eingegangen sind, zurück.

Frist

Beantragen Sie die Anbringung des Echtheitsbestätigung frühzeitig.
 
Informieren Sie sich zur Gültigkeit der Echtheitsbestätigung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle im Ausland (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt diese sein darf.
 
Der zuständigen Stelle kennt nicht die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug.

Hinweise

Die spätere Legalisation erfolgt durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
 
Die Vorbeglaubigung oder Apostille erfolgt für das Dokument und ist nicht personenbezogen. Auch eine nicht betroffene Person kann ohne eine Vollmacht die Vorbeglaubigung oder Apostille beantragen.
 
Für Echtheitsbestätigungen von Bundes-Urkunden (wie Führungszeugnisse) oder Bundes-Dokumente wenden Sie sich an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
 
Endbeglaubigungen von vorbeglaubigten Dokumenten der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.

Endbeglaubigungen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden nur bei vorbeglaubigten Abschriften/Zweitschriften der Ausstellungsbehörde vorgenommen. Beispielsweise bei Urkunden der Universität Hamburg, werden nur Abschriften/Zweitschriften der Universität Hamburg akzeptiert.
 
Für Echtheitsbestätigungen von Übersetzungen von Dolmetschern, die nicht in Hamburg beeidigt worden sind, ist das Bundesland zuständig, in dem die Beeidigung stattgefunden hat.
 
Für Echtheitsbestätigungen von Urkunden oder Dokumenten, die in anderen Bundesländern oder Nationen ausgestellt wurden, wenden Sie sich an das ausstellende Land beziehungsweise Bundesland.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Kurztext

Verwendung deutscher Urkunden im Ausland: Echtheitsbestätigung erforderlich (Apostille oder Vorbeglaubigung).
 
Terminvereinbarung möglich für folgende Dienste:
 
Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport:

  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für von Hamburger Behörden ausgestellte Urkunden und Dokumente:
    • 1 bis 3 Dokumente
    • 4 bis 6 Dokumente
    • ab 7 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente möglich, gesonderter Termin zur Abholung)
  • Echtheitsbestätigung für Abschriften (Kopien) von Hamburger Urkunden und Dokumenten:
    • 1 bis 2 Dokumente
    • 3 bis 4 Dokumente
    • ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente möglich, gesonderter Termin zur Abholung)
  • Echtheitsbestätigung für Übersetzungen von in Hamburg vereidigten Dolmetschern:
    • 1 bis 2 Dokumente
    • 3 bis 4 Dokumente
    • ab 5 Dokumente (nur Abgabe der Dokumente möglich, gesonderter Termin zur Abholung)

 
Amtsgericht Hamburg:

  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Beglaubigung) für Urkunden/Dokumente des Amtsgerichts oder der Stadtteilgerichte
  • Beispiele:  Gerichtsentscheidungen, wie Scheidungsbeschluss, Versäumnisurteil, Adoptionsbeschluss, Erbscheinsausfertigung usw.)

 
Landgericht Hamburg:

  • Echtheitsbestätigung (Apostille oder Vorbeglaubigung) für Urkunden und Dokumente des Landgerichts und privatrechtliche Dokumente (zum Beispiel Vollmachten) beglaubigt durch Hamburger Notariate

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

Formulare

nicht vorhanden

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