Meldung eines Stromausfalls
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ausfall Strom (Synonym), Unterbrechung Strom (Synonym), Unterbrechung Elektrizität (Synonym), Ausfall Elektrizität (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie können Störungen der Stromversorgung, wie beispielsweise einen Stromausfall, jederzeit melden. Ihre Meldung wird rund um die Uhr von der zuständigen Stelle entgegengenommen – unabhängig davon, bei welchem Versorgungsunternehmen Sie selbst Kundin oder Kunde sind.
- Sie melden die Störung online oder telefonisch.
- Die zuständige Stelle leitet notwendige Maßnahmen ein.
- Störungen bei der Stromversorgung (Stromausfall) kann gemeldet werden
- Rund um die Uhr
- einheitliche Stelle, egal bei welchem Stromanbieter man ist