Steuererklärung Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hilfe bei der Steuererklärung (Synonym), Fragen zur Steuererklärung (Synonym), Auskünfte zur Steuererklärung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.04.2025
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
§ 89 Abgabenordnung (AO)
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html
Wenn Sie das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu elektronischen Erstellung und Übermittlung Ihrer Steuererklärung nutzen, können Sie ebenfalls allgemeine Informationen dazu erhalten.
Sie müssen Ihre Steuererklärungen eigenständig und vollständig ausfüllen.
Das Finanzamt darf Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung oder Anträgen nicht helfen. Die zuständige Stelle darf Sie nur bei allgemeinen Fragen unterstützen. Persönlich können Sie an die Informations- und Annahmestellen in den Finanzämtern wenden.
Allgemeine Fragen beispielsweise Basisauskünfte fachlicher Art sollten Sie vorrangig telefonisch an den Telefonischen HamburgService richten. Sie erreichen den Telefonischen HamburgService über die Rufnummer 115.
Für ausführlichere Unterstützung, beispielsweise beim Ausfüllen der Formulare, können Sie sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater oder an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese sind speziell dafür ausgebildet, Sie bei Ihrer Steuererklärung zu unterstützen.
Wenn Sie das Online-Portal "Mein ELSTER" nutzen, können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erstellen und übermitteln.
Mit "Mein ELSTER" steht Ihnen ein modernes und zuverlässiges Werkzeug zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Steuererklärung sicher und unkompliziert erledigen können.
Nutzen Sie die Anleitungen und Hilfetexte, die Ihnen im Portal oder auf den Formularen zur Verfügung stehen.
Das Finanzamt darf Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung oder Anträgen nicht helfen. Die zuständige Stelle darf Sie nur bei allgemeinen Fragen unterstützen. Persönlich können Sie an die Informations- und Annahmestellen in den Finanzämtern wenden.
Allgemeine Fragen beispielsweise Basisauskünfte fachlicher Art sollten Sie vorrangig telefonisch an den Telefonischen HamburgService richten. Sie erreichen den Telefonischen HamburgService über die Rufnummer 115.
Für ausführlichere Unterstützung, beispielsweise beim Ausfüllen der Formulare, können Sie sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater oder an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese sind speziell dafür ausgebildet, Sie bei Ihrer Steuererklärung zu unterstützen.
Wenn Sie das Online-Portal "Mein ELSTER" nutzen, können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erstellen und übermitteln.
Mit "Mein ELSTER" steht Ihnen ein modernes und zuverlässiges Werkzeug zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Steuererklärung sicher und unkompliziert erledigen können.
Nutzen Sie die Anleitungen und Hilfetexte, die Ihnen im Portal oder auf den Formularen zur Verfügung stehen.
Keine
Gegebenenfalls benötigen Sie Unterlagen zur Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Grundsätzlich müssen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr einreichen.
Gegebenenfalls benötigen Sie Unterlagen zur Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Grundsätzlich müssen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr einreichen.
Sie nutzen die Anleitungen und Hilfetexte, die Ihnen im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder auf den Formularen zur Verfügung stehen.
Sie wenden sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Steuererklärung:
- Telefonisch: an den Telefonischen HamburgService über die 115
- Persönlich: an die Informations- und Annahmestellen der Finanzämter
- Schriftlich: über das ELSTER-Kontaktformular
Wenn Sie konkrete Unterstützung oder Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen, wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Sie wenden sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Steuererklärung:
- Telefonisch: an den Telefonischen HamburgService über die 115
- Persönlich: an die Informations- und Annahmestellen der Finanzämter
- Schriftlich: über das ELSTER-Kontaktformular
Wenn Sie konkrete Unterstützung oder Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen, wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung Ihrer Fragen hängt von Ihrem Anliegen und dem Einzelfall ab.
Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung gibt es keine Fristen.
Für die Abgabe von Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Fristen.
Für die Abgabe von Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Fristen.
Für die Beratung zu allgemeinen Fragen ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Gegen Ihren Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
Gegen Ihren Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
- Steuererklärung muss selbstständig und sorgfältig ausgefüllt werden
- Angaben in der Erklärung müssen eigenständig und vollständig sein
- Finanzamt darf nicht direkt beim Ausfüllen helfen
- Persönlicher Kontakt über die Informations- und Annahmestellen möglich
- Allgemeine Fragen werden vom Telefonischen HamburgService beantwortet.
- Steuerberaterinnen, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten ausführliche Unterstützung
- Online-Portal "Mein ELSTER" ermöglicht elektronische Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung
- "Mein ELSTER" ist ein modernes und zuverlässiges Werkzeug für die Steuererklärung
- Anleitungen und Hilfetexte im Portal und auf Formularen nutzen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service