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Luftreinhaltung

Hamburg 99063025042000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063025042000

Leistungsbezeichnung

Luftreinhaltung

Leistungsbezeichnung II

Luftreinhaltung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Luftreinhalteplan (Synonym), Luftqualität - Luftreinhaltung (Synonym), Luftmessnetz (Synonym), Schadstoffbelastung (Synonym), Messdaten (Synonym), Ozonbelastung (Synonym), Feinstaub (Synonym), Stickoxid (Synonym), Stickoxidemissionen (Synonym), Schwefelgehalt (Synonym), Aktionsplan Feinstaub - Luftreinhalteplan (Synonym), Gutachten Luftreinhaltung (Synonym), Gutachten Landstrom (Synonym), Schadstoffimmissionen (Synonym), Dieselfahrverbot (Synonym), Diesel, Fahrverbot (Synonym), Verbot für Diesel-Kfz (Synonym), Kfz-Diesel, Fahrverbot (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)

Teaser

Ohne saubere Atemluft könnte der menschliche Körper nur Minuten überleben. Unsere Luft ist deshalb ein sehr wertvolles Gut. Dieses zu schützen ist Ziel der Luftreinhaltung.

Volltext

Hauptverursacher von Luftschadstoffen sind in Hamburg vor allem der Straßen- und Schiffsverkehr, die Industrie und Energieerzeugung sowie der Betrieb von Gebäudeheizungen. Die Schadstoffe wirken als Immissionen auf uns Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre ein.  
Von allen Schadstoffen in der Atemluft belasten die Stickoxide (NOx), insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM= engl. "particulate matter") die menschliche Gesundheit derzeit am meisten. Aber auch die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol/ Xylol/ Toluol, Kohlenmonoxid (CO), bodennahes Ozon (O3) sowie das in den letzten Jahren stark zurück gegangene Schwefeldioxid (SO2) können die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und müssen kontrolliert werden (siehe "Auswirkungen von Luftschadstoffen").

Erforderliche Unterlagen

 

Voraussetzungen

Langfristig soll europaweit eine Luftqualität erreicht werden, von der keine inakzeptablen Auswirkungen bzw. Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Deshalb ist der Schutz vor schädlichen Immissionen gesetzlich geregelt (siehe "Grenzwerte für Luftschadstoffe").

Kosten

 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal