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Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

Hamburg 99012120001000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012120001000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Grundstückspreise (Synonym), Immobilienpreise (Synonym), Kaufpreise von Immobilien (Synonym), Preise von Immobilien (Synonym), Vergleichspreise für Immobilien (Synonym), Bodenpreise (Synonym), IDA.HH (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2024

Fachlich freigegeben durch

LGV Kaufbefragung

Handlungsgrundlage

§ 195 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__195.html

Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GutVO) - hamburg.de
https://www.hamburg.de/contentblob/7961296/70229f123663358ad7880086f9c7e38b/data/d-gutachterausschussvo.pdf

Teaser

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung können Sie zur Ermittlung von Vergleichswerten nutzen.
Die Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) bei Nachweis des berechtigten Interesses.
 

Volltext

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte führt in seinem Zuständigkeitsbereich eine Kaufpreissammlung.
Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Immobilien, Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhält der Gutachterausschuss vor allem von den beurkundenden Stellen (beispielsweise Notare) Kauf- und Tauschverträge und wertet diese aus.
Sie können aus der Kaufpreissammlung Vergleichspreise heranziehen, die bei der Wertermittlung, insbesondere im Vergleichswertverfahren, Verwendung finden.
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Kein Nachweis des berechtigten Interesses notwendig bei aggregierten Datensätzen.
  • Nachweis des berechtigten Interesses nur bei vollumfänglichen Auskünften.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn Sie hierzu ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
  • Das berechtigte Interesse ist anzunehmen bei Antragstellung durch Behörden oder Sachverständige für Grundstückswertermittlung.
  • Sie verwenden die Daten nur für den angegebenen Zweck.
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.

Kosten

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV). Der Antrag erfolgt entweder direkt per Post oder E-Mail oder alternativ über das Online-Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
  • Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie die Auskunft in vollumfänglicher Form ohne personenbezogene Daten.
  • Das Ergebnis der Auswertung wird Ihnen per Post oder als PDF/Exceldatei in einer E-Mail geschickt.
  • Die Aufforderung zur Bezahlung erhalten Sie mit einem Gebührenbescheid.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung selbst über den Online-Dienst vornehmen. Dazu müssen Sie sich über das Formular Antrag auf Zulassung zur Automatisierten Auskunft aus der Kaufpreissammlung (AAK) vorher für den Online-Dienst berechtigen lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität der Auskunft ab.

Frist

Ein Widerspruch gegen die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Hinweise

Die Weitergabe von Auskünften an Dritte ist nur erlaubt, wenn keine unmittelbare Zuordnung zum betroffenen Grundstück erkennbar ist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Die Kaufpreissammlung enthält Informationen aus Kauf- und Tauschverträgen für bebaute und unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen.
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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