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Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen Entgegennahme

Hamburg 99089160261002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089160261002

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Als Mitarbeitende/r Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspielanbieter anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Unregelmäßigkeiten Glücksspiel anzeigen (Synonym), Hinweis Unregelmäßigkeiten Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

FP BIS A241 Glücksspielaufsicht

Handlungsgrundlage

§§ 6a ff. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücks-spielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a

Teaser

Wenn Sie bei einem Glücksspielanbieter oder einer Glücksspielanbieterin arbeiten und Sie Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters Hinweise über bestehende Unregelmäßigkeiten bei Glücksspieltransaktionen oder dem Service haben, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Relevanz haben Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele. Ihre Meldung könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
  • Höhe der Einzahlungen und Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Zahlungen verwaltet wurden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • ID-Verifizierung
  • Schließung eines Kontos
  • IT-Probleme

Erforderliche Unterlagen

Optional können Sie Belege für die Unregelmäßigkeit vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie arbeiten bei einem Glücksspielanbieter oder einer Glücksspielanbieterin und haben nachvollziehbare Hinweise zu Unregelmäßigkeiten.
  • Sie haben sich mit dem Anbieter beziehungsweise der Anbieterin in Verbindung gesetzt, konnten aber keine Klärung der Unregelmäßigkeiten erreichen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu. 
    • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
  • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

Frist

Machen Sie Ihre Anzeige frühestens, wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung vom Anbieter oder der Anbieterin erfolgt ist oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt.

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Mitarbeitende von Glücksspielanbieterinnen und Glücksspielanbietern können Unregelmäßigkeiten melden
  • Betrifft Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele
    • Höhe der Einzahlungen und Auszahlungen
    • die Art und Weise, wie Zahlungen verwaltet wurden
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • ID-Verifizierung
    • Schließung eines Kontos
    • IT-Probleme

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal