Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Anonyme Hinweise Glücksspiel (Synonym), Technisches Aufsichtssystem LUGAS (Synonym), Erreichbarkeit der Zentraldateien (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.06.2022
Fachlich freigegeben durch
FP BIS A241 Glücksspielaufsicht
§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6
Wenn Zentraldateien im technische Kontrollsystem der Glücksspielbehörde nicht erreichbar sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie bei der Verwaltung von Spieler- oder Spielerinnendaten feststellen, dass Sie keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die zuständige Stelle. Ihre Beschwerde kann beispielsweise folgende fehlerhafte Vorgänge betreffen:
- Einzahlung tätigen
- Limit ändern
- Spieler oder Spielerin AKTIV setzen
- Spieler oder Spielerin anlegen
- Spieler oder Spielerin INAKTIV setzen
- Spieler oder Spielerin löschen
- Spieler- oder Spielerinnendaten ändern
- ID eines Spielers oder einer Spielerin ändern
- ID eines Spielers oder einer Spielerin finden
Sie haben ein Problem beim Zugriff auf oder der Änderung von Daten im technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde.
- Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
- Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
- Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
- Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
- Kein Zugriff auf Accounts oder Zentraldateien bei der Verwaltung von Spieler- oder Spielerinnendaten.
- Meldung des Problems an die zuständige Stelle erforderlich.