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Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

Hamburg 99031014001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031014001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeit an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Schwachgebundener Asbest (Synonym), Genehmigung Bauarbeiten an Asbest (Synonym), Asbest Bauarbeiten Genehmigung (Synonym), Abbruch Asbest Beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.08.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Arbeitnehmerschutz

Teaser

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form (hohe Faserfreisetzungen) durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Vorsorgenachweis
  • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
  • Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
  • Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
  • Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
  • Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung.
  • Sie erfüllen die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitsschädlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren liegt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert die Bearbeitung 2 bis 4 Wochen.

Frist

Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Abbruch- oder Sanierungsarbeiten beginnen dürfen.

Hinweise

Die Zulassung ist für ganz Deutschland gültig.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeit an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
  • Schwachgebundene Asbestmaterialien werden entfernt
  • Geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattungen sind vorhanden
  • Zulassung bzw. Ablehnungsbescheid sind kostenpflichtig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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