Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
Inhalt
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeit an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
Begriffe im Kontext
Schwachgebundener Asbest (Synonym), Genehmigung Bauarbeiten an Asbest (Synonym), Asbest Bauarbeiten Genehmigung (Synonym), Abbruch Asbest Beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.08.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Arbeitnehmerschutz
Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form (hohe Faserfreisetzungen) durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.
- Sachkundenachweis
- Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Vorsorgenachweis
- Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
- Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
- Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
- Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
- Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten
- Sie verfügen über geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung.
- Sie erfüllen die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitsschädlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.
Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert die Bearbeitung 2 bis 4 Wochen.
Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie mit den Abbruch- oder Sanierungsarbeiten beginnen dürfen.
- Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeit an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
- Schwachgebundene Asbestmaterialien werden entfernt
- Geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattungen sind vorhanden
- Zulassung bzw. Ablehnungsbescheid sind kostenpflichtig