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Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Hamburg 99003027058003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003027058003

Leistungsbezeichnung

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Leistungsbezeichnung II

Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Früherkennung (Synonym), Kindervorsorgeuntersuchung (Synonym), Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Zahnärzte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ilgner, Sarah Jane

Handlungsgrundlage

§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html

Teaser

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.

Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.

Für Kinder:
  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjahr   
Für Erwachsene:
  • Ab 18 Jahren einmal im Jahr (einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an) 
 
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:   
  •  die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,    
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)   

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt oder Ihre Krankenversicherung.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Kein

Kurztext

Sechs Untersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter:
  • Die erste Untersuchung findet zwischen dem 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite Untersuchung zwischen dem 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte Untersuchung zwischen dem 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt
  • Bis zum sechsten Lebensjahr gibt es drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle dieser Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
  • Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz).
  • Ab dem Alter von 18 Jahren findet die Untersuchung einmal im Jahr statt (evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen).
 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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