Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Inhalt
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Begriffe im Kontext
Früherkennung (Synonym), Kindervorsorgeuntersuchung (Synonym), Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Zahnärzte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Ilgner, Sarah Jane
§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.
Für Kinder:
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjahr
- Ab 18 Jahren einmal im Jahr (einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an)
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Sechs Untersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter:
- Die erste Untersuchung findet zwischen dem 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite Untersuchung zwischen dem 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte Untersuchung zwischen dem 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt
- Bis zum sechsten Lebensjahr gibt es drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle dieser Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
- Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz).
- Ab dem Alter von 18 Jahren findet die Untersuchung einmal im Jahr statt (evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen).