Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Hamburg 99008004011001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004011001

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Leistungsbezeichnung II

PIN neu setzen oder Online-Ausweisfunktion freischalten lassen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

e-Ausweis (Synonym), eID-Funktion (Synonym), eID (Synonym), Ausweise, als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), Ausweise, Chip auslesen (Synonym), Ausweise, Einsicht in elektronisch gespeicherte Daten (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), BPA (Synonym), ePA (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), neu (Synonym), nPA (Synonym), Online-Funktion (Synonym), Bundespersonalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Sie können die PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises (eID) neu setzen oder die Online-Ausweisfunktion freischalten lassen.

Volltext

Wenn Sie die PIN vergessen haben, wenn Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden oder die PIN durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden, um eine neue 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) zu setzen.

Wenn Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die Online-Ausweisfunktion durch die zuständige Stelle freischalten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder
  • einen elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen

Sie sprechen persönlich zum Termin in der zuständigen Stelle vor.

Sie verfügen über einen Personalausweis oder einen elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Online-Ausweisfunktion.

Sie haben
  • die PIN vergessen,
  • den PIN-Brief verloren,
  • die PIN 3-mal falsch eingegeben oder
  • die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet und sind mindestens 16 Jahre alt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie erscheinen persönlich zum Termin und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die Daten Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Identitätsnachweises für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums werden ausgelesen.
  • Wenn Sie die PIN neu setzten lassen möchten, geben Sie eine 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) über das Änderungsterminal ein. Sie erhalten das Sperrkennwort.
  • Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion freischalten lassen möchten, erhalten Sie eine schriftliche Belehrung und unterschreiben diese. Die unterschriebene Belehrung geben Sie an die Sachbearbeitung zurück. Sie geben im Anschluss eine 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) über das Änderungsterminal ein. Sie erhalten das Sperrkennwort.

Bearbeitungsdauer

5 Minuten.

Frist

keine

Hinweise

Sie können sich bei der zuständigen Stelle nicht vertreten lassen.

Jeder PIN-Brief ist einmalig. Bei Verlust des PIN-Briefes kann die sechsstellige selbstgewählte PIN in der Behörde neu gesetzt werden. Die PUK kann nicht neu erzeugt werden.

Folgende Daten werden auf dem Chip im Personalausweis gespeichert:
  • Lichtbild 
  • Vor- und Zuname, ggf. Ordens- und Künstlername 
  • Geburtsdatum 
  • Anschrift 
  • Staatsangehörigkeit 
  • letzter Tag der Gültigkeit 
  • ausstellende Behörde 
  • Seriennummer 
  • Zugangsnummer 
  • Fingerabdrücke

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

PIN vergessen / PIN-Brief verloren / PIN 3-mal falsch eingegeben:
 - Terminbuchung bei zuständiger Stelle
 - Neue 6-stellige PIN (nur Ziffern) setzen

Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet oder ab Vollendung des 16. Lebensjahres:
 - Terminbuchung bei zuständiger Stelle
 - Neue 6-stellige PIN (nur Ziffern) setzen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal