Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Referendariat Jura (Synonym)
Fachlich freigegeben am
28.06.2023
Fachlich freigegeben durch
Personalstelle Referendare
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und zwei Wahlstationen. Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.
- Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
- eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
- einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
- bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
- gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart „O“)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
Wenn alle Angaben und Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb weniger Tage bis max. 2 Wochen eine Antwort.
Die Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. Februar, 1. April, 1. Juni, 1. August, 1. Oktober und 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 2 Monate vor dem Beginn vorliegen.
- Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
- Wenn das erste juristische Staatsexamen bestanden wurde, kann die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgen.
- Es wird ein Angebot zum Antritt des Vorbereitungsdienstes gemacht. Dieses muss innerhalb einer Frist angenommen werden.