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Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

Hamburg 99041003077000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041003077000

Leistungsbezeichnung

Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung

Leistungsbezeichnung II

Beratung bei Umgangsfragen erhalten

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2024

Fachlich freigegeben durch

ASD-Wandsbek-Kern

Handlungsgrundlage

§ 18 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html

Teaser

Bei Problemen oder Konflikten in der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts bieten Ihnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen Unterstützung und Beratung an.

Volltext

Wenn Sie bei der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts auf Probleme oder Konflikte stoßen, bieten Ihnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen wertvolle Unterstützung. Sie helfen Ihnen, die Herausforderungen bei der Erziehung, Entscheidungsfindung oder Regelung des Umgangs zu bewältigen. Die Berater arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, kindgerechte Lösungen zu finden, die das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellen. Sie können dabei helfen, Streitigkeiten zu entschärfen, den Umgang zu regeln und die Kommunikation zwischen den Eltern zu verbessern. Ziel ist es, eine einvernehmliche und faire Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zur Beratungsstelle auf, um Ihr Anliegen zu schildern und einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen.
  • Im ersten Gespräch erläutern Sie Ihre Situation und Ihre Anliegen. Dies hilft den Beratern, Ihre Bedürfnisse und die spezifischen Konflikte oder Herausforderungen zu verstehen.
  • Bei Bedarf werden weitere Termine für ausführliche Beratungsgespräche vereinbart. Diese Gespräche können alleine, mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin oder mit der ganzen Familie stattfinde
  • In den Beratungsgesprächen analysieren die Berater gemeinsam mit Ihnen die Situation, identifizieren Problembereiche und erarbeiten mögliche Lösungen. Dabei werden sowohl die rechtlichen als auch die emotionalen Aspekte betrachtet.
  • Die Berater helfen Ihnen, konkrete Vereinbarungen oder Regelungen zu entwickeln, um Konflikte zu lösen oder den Umgangsplan zu optimieren. Dies kann auch das Erstellen von schriftlichen Vereinbarungen umfassen.
  • In einigen Fällen kann eine Nachbetreuung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Lösungen umgesetzt werden und um eventuelle weitere Fragen oder Probleme zu klären.
  • Die Beratung endet, wenn Ihre Anliegen bearbeitet sind und Sie sich in der Lage fühlen, die weiteren Schritte eigenständig zu gehen. Bei Bedarf können Sie jedoch weiterhin Unterstützung anfordern.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die gesamte Beratung ist vertraulich. Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Bei Problemen bei der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts oder Konflikten, bieten Erziehungs- und Familienberatungsstellen Unterstützung.
  • Ziel: kindgerechte Lösungen finden, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und eine einvernehmliche und faire Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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