Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Unterstützung
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Fachlich freigegeben am
09.09.2024
Fachlich freigegeben durch
ASD-Wandsbek-Kern
§ 18 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
Bei Problemen oder Konflikten in der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts bieten Ihnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen Unterstützung und Beratung an.
Wenn Sie bei der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts auf Probleme oder Konflikte stoßen, bieten Ihnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen wertvolle Unterstützung. Sie helfen Ihnen, die Herausforderungen bei der Erziehung, Entscheidungsfindung oder Regelung des Umgangs zu bewältigen. Die Berater arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, kindgerechte Lösungen zu finden, die das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellen. Sie können dabei helfen, Streitigkeiten zu entschärfen, den Umgang zu regeln und die Kommunikation zwischen den Eltern zu verbessern. Ziel ist es, eine einvernehmliche und faire Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.
- Sie nehmen Kontakt zur Beratungsstelle auf, um Ihr Anliegen zu schildern und einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen.
- Im ersten Gespräch erläutern Sie Ihre Situation und Ihre Anliegen. Dies hilft den Beratern, Ihre Bedürfnisse und die spezifischen Konflikte oder Herausforderungen zu verstehen.
- Bei Bedarf werden weitere Termine für ausführliche Beratungsgespräche vereinbart. Diese Gespräche können alleine, mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin oder mit der ganzen Familie stattfinde
- In den Beratungsgesprächen analysieren die Berater gemeinsam mit Ihnen die Situation, identifizieren Problembereiche und erarbeiten mögliche Lösungen. Dabei werden sowohl die rechtlichen als auch die emotionalen Aspekte betrachtet.
- Die Berater helfen Ihnen, konkrete Vereinbarungen oder Regelungen zu entwickeln, um Konflikte zu lösen oder den Umgangsplan zu optimieren. Dies kann auch das Erstellen von schriftlichen Vereinbarungen umfassen.
- In einigen Fällen kann eine Nachbetreuung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Lösungen umgesetzt werden und um eventuelle weitere Fragen oder Probleme zu klären.
- Die Beratung endet, wenn Ihre Anliegen bearbeitet sind und Sie sich in der Lage fühlen, die weiteren Schritte eigenständig zu gehen. Bei Bedarf können Sie jedoch weiterhin Unterstützung anfordern.
- Bei Problemen bei der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts oder Konflikten, bieten Erziehungs- und Familienberatungsstellen Unterstützung.
- Ziel: kindgerechte Lösungen finden, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und eine einvernehmliche und faire Lösung für alle Beteiligten erreichen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service